Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der laufenden Amtsperio-de 2018/2021Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für den ersten Wahlgang eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018/2021 sind nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen worden, als zu wählen sind. Gestützt auf § 30a GPR hat das Wahlbüro den folgenden Kandidaten in stiller Wahl als gewählt erklärt: - Kuhn Stefan, 1993, von Bünzen AG, Femelhof Datum der Neuigkeit 3. Sept. 2020
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