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Gemeinde Bünzen

  • Bremgartenstrasse 2
  • 5624 Bünzen
  • Tel: 056 666 13 02
  • E-Mail

Drittmeldepflicht – Meldung von Mieterwechseln

Gemäss §10 Abs. 1 des kantonalen Register- und Meldegesetzes (RMG) sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein- um- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste zu melden. Unter folgendem Link können die Mieterwechsel gemeldet werden: www.drittmeldung.ch



Datum der Neuigkeit 14. März 2023