Meldung SolaranlageFolgender Eigentümer hat beim Gemeinderat, gestützt auf §49a der kantonalen Bauverordnung, die Meldung zur Erfassung einer Solaranlage eingereicht:
Diese Solaranlage ist meldepflichtig, aber nicht baubewilligungspflichtig. Datum der Neuigkeit 18. Mai 2022
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