Zählung der leerstehenden WohnungenStichtag für die Erhebung der Leerwohnungszählung 2022 ist der 1. Juni 2022. Alle Hauseigentümer/innen werden gebeten, leerstehende, bewohnbare Wohnungen, die am Stichtag zur Miete oder zum Verkauf angeboten werden, bis spätestens 3. Juni 2022 der Gemeindeverwaltung zu melden (gemeindeverwaltung@buenzen.ch). Anzugeben sind auch leerstehende Einfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt sind. Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit. Datum der Neuigkeit 18. Mai 2022
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