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30.05.2023 22:13:04
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 8. Juni 2022 veröffentlicht.
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 18. Juli 2022
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