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Gemeinde Bünzen

  • Bremgartenstrasse 2
  • 5624 Bünzen
  • Tel: 056 666 13 02
  • E-Mail

Gebührenrechnungen

Ende Juni / Anfang Juli werden die Gebührenrechnungen versendet.

 

Informationen zu den Wasser-/Abwassergebühren

Die Rechnungen werden halbjährlich an die Hauseigentümer/innen verschickt. Die Verrechnung erfolgt anhand der effektiven Zählerstände, welche per Funkübertragung abgelesen werden, sowie einer Grundgebühr. Die Weiterverrechnung der Gebühren an die Mieter/innen / Stockwerkeigentümer/innen obliegt den Grundeigentümer/innen resp. den Immobilienverwaltungen.

 

Information zu den Kehrichtgrundgebühren

Gemäss § 32 des Reglementes über die Abfallwirtschaft in Bünzen werden für die kommunalen Sammelstrukturen (Sammlungen, Sammelstellen, Infrastrukturen, Informationen etc.) und die Separatsammlungen bei den privaten Haushaltungen und den Betrieben eine Grundgebühr erhoben. Sie ist auch zu entrichten, wenn die Dienstleistungen der Gemeinde nicht oder nur teilweise beansprucht werden.

Um Unklarheiten zu vermeiden, hat der Gemeinderat Bünzen mit Entscheid vom 08. November 2021 den Anhang zum erwähnten Reglement für die Grundgebühr wie folgt ergänzt:

Pro Einpersonenhaushalt und Jahr CHF 70.00

Pro Mehrpersonenhaushalt und Jahr CHF 90.00

Einzelunternehmung CHF 90.00

Landwirtschaftsbetriebe CHF 90.00

GmbH, AG, Genossenschaft CHF 90.00

Die Verrechnung nach Reglement wird ab 2022 strikt umgesetzt. Bei Fragen wenden Sie sich an die Finanzverwaltung.



Datum der Neuigkeit 22. Juni 2022