Meldung SolaranlageFolgende Eigentümer haben beim Gemeinderat, gestützt auf § 49a der kantonalen Bauverordnung, die Meldung zur Erfassung einer Solaranlage eingereicht:
Diese Solaranlagen sind meldepflichtig, aber nicht baubewilligungspflichtig. Datum der Neuigkeit 20. Juli 2022
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