Meldung SolaranlagenFolgende Eigentümer haben beim Gemeinderat, gestützt auf §49a der kantonalen Bauverordnung, die Meldung zur Erfassung einer Solaranlage eingereicht:
Diese Solaranlagen sind meldepflichtig, aber nicht baubewilligungspflichtig. Datum der Neuigkeit 27. Sept. 2022
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