Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2022Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2022 veröffentlicht.
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Von den 790 Stimmberechtigten haben 101 an der Versammlung teilgenommen. Für die abschliessende Beschlussfassung wären 158 Stimmen nötig gewesen.
Die Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: Dienstag, 3. Januar 2023 Datum der Neuigkeit 29. Nov. 2022
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