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Gemeinde Bünzen

  • Bremgartenstrasse 2
  • 5624 Bünzen
  • Tel: 056 666 13 02
  • E-Mail

Hunde / Jagdrecht

Wir erinnern daran, dass gemäss dem kantonalen Jagdgesetz und der dazugehörigen Jagdverordnung Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen sind. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Gleichzeitig werden die Hundehalterinnen und -halter gebeten, für die Hundeversäuberung die Robidog-Behälter zu benützen und die Säcke nicht einfach wegzuwerfen. Wir danken den Hundehalterinnen und -haltern für das Einhalten dieser Bestimmungen.



Datum der Neuigkeit 28. März 2023