Abstimmungen, Wahlen
Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerrecht nach zurückgelegtem 18. Altersjahr.
Urnenöffnungszeit Sonntag, 09.00 – 09.30 Uhr, im Rebhaus Hinweis Alle Gemeinderesultate im Anschlagkasten beim Gemeindehaus sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Staates finden Sie unter www.admin.ch und des Kantons unter www.ag.ch. Stellvertretung Ehegatten dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben. Briefliche Stimmabgabe Was ist zu beachten?
Folgende Gründe führen zur Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: - Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimmkuvert nicht als Antwortkuvert.
Preis: gratis
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