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Abstimmungen, Wahlen

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerrecht nach zurückgelegtem 18. Altersjahr.

Urnenöffnungszeit


Sonntag, 09.00 – 09.30 Uhr, im Rebhaus

Hinweis


Alle Gemeinderesultate im Anschlagkasten beim Gemeindehaus sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Staates finden Sie unter www.admin.ch und des Kantons unter www.ag.ch.

Stellvertretung


Ehegatten dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.

Briefliche Stimmabgabe


Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben Sie     dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.



Folgende Gründe führen zur Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe:

- Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimmkuvert nicht als Antwortkuvert.
  • Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
  • Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettelkuvert.
- Sie vergessen, das amtliche Stimmzettelkuvert zu verschliessen.
  • Ihr Stimmkuvert trifft zu spät ein.

Preis: gratis


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