http://www.buenzen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?action=showdienst&dienst_id=24444
03.10.2023 05:02:03


Handlungsfähigkeitszeugnis

Zuständiges Amt: Bezirksgericht Muri

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist.

Zuständig ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde:

Bezirksgericht Muri
Familiengericht
Seetalstrasse 8
5630 Muri
Tel. 056 675 85 55

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