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Elternschaftsbeihilfe

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Nach dem neuen Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, welches seit dem 1. Januar 2003 in Kraft ist, ermöglicht die Elternschaftsbeihilfe wirtschaftlich schwachen Eltern bzw. Elternteilen, ihr Kind in den ersten 6 Monaten nach der Geburt persönlich zu betreuen. Sie verhindert Bedürftigkeit.

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