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Friedhof, Grabmal

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Für Grabsteine ist vorgängig beim der Gemeindekanzlei ein Gesuch einzureichen, welches die Grössenmasse des Steines, das Material und die Bearbeitung enthält Zudem ist eine Skizze im Massstab 1:10 beizulegen.

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