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Führerausweis, Fahrzeugausweis und Kontrollschilder

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Führerausweis, Fahrzeugausweis und Kontrollschilder

Für die Ausgabe von Polizeikennzeichen (Autonummern, Moped-/Töfflinummern, Motorradnummern) ist das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau zu ständig. Die Schalteröffnungszeiten sind von Montag – Freitag von 07.30 – 16.00 Uhr.

Wohnsitzwechsel innerhalb des Kantons
Meldung über Wohnsitzwechsel innerhalb des Kantons Aargau sind dem Strassenverkehrsamt innerhalb unter Vorlage des Ausweises innert 14 Tagen anzuzeigen. Dies kann auch schriftlich erfolgen.

Wohnsitzwechsel mit Kantonswechsel
Meldung innerhalb von 14 Tagen an das zuständige Strassenverkehrsamt im neuen Wohnsitzkanton und Ausstellung eines neuen Führer- und Fahrzeugausweises mit Abgabe neuer Kontrollschilder.

Achtung: Ein Motorfahrzeug muss mit Kontrollschildern des Wohnsitzkantons des Lenkers versehen werden, wenn dieses in der Regel nach Gebrauch über Nacht am Wohnort des Lenkers abgestellt wird. Diese Regelung gilt auch für Firmenfahrzeuge ausserkantonaler Firmen. (VZV Art. 77)

Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau, Autobahnausfahrt Aarau Ost, 5503 Schafisheim, Tel. 062 / 886 23 23

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