Auslandaufenthalt, An-/Abmeldung
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Bei Auslandaufenthalten ab 1 Monat sollte ein Rechtsvertreter bestimmt und der Einwohnerkontrolle und dem Steueramt gemeldet werden. Bei längeren Abwesenheiten (in der Regel länger als 6 Monate) hat eine Abmeldung auf der Einwohnkontrolle zu erfolgen. Beachten Sie diesbezüglich auch Unterrubrik "Zuzug/Umzug/Wegzug" auf dieser Site sowie die Informationen unter den Rubriken "Finanzen und Steuern" sowie "Sektionschef".
|