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Wegzug

Zuständiges Amt: Einwohnerdienste

Hier sollten Sie sich bitte abmelden:
– bei der Einwohnerkontrolle (Rückgabe des Schriftenempfangsscheines)
– bei der Zivilschutzstelle (Dienstbüchlein vorweisen)
– schulpflichtige Kinder bei der Schule

Ausländer haben ausserdem den Ausländerausweis mitzubringen.
Vermieter sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern zu melden.

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