Wegzug
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Hier sollten Sie sich bitte abmelden: – bei der Einwohnerkontrolle (Rückgabe des Schriftenempfangsscheines) – bei der Zivilschutzstelle (Dienstbüchlein vorweisen) – schulpflichtige Kinder bei der Schule Ausländer haben ausserdem den Ausländerausweis mitzubringen. Vermieter sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern zu melden.
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