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AHV-Beiträge - Beitragszahlungen auch ohne Erwerb?

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Mit Erreichen des 21. Lebensjahres sind AHV-Beiträge zu leisten. Die Beitragszahlungen sind auch dann erforderlich, wenn noch kein Einkommen erzielt wird. Verheiratete Personen müssen nur dann keine Beiträge leisten, wenn der Ehepartner das doppelte der Minimalbeiträge bezahlt (ca. 2 x Fr. 400.-)

www.sva-ag.ch

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