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Anerkennung eines Kindes

Zuständiges Amt: Zivilstandsamt

Das Verwandtschaftsverhältnis zum Kind entsteht zur Mutter mit der Geburt, zum Vater durch die Ehe mit der Mutter. Ist die Frau unverheiratet, ist eine Anerkennung auf dem Zivilstandsamt nötig. Schweizer benötigen: Personenstandsausweis beider Elternteile (erhältlich beim Zivilstandsamt am Heimatort) und je eine Wohnsitzbescheinigung. Für das geborene Kind zudem einen Geburtsschein vom Zivilstandsamt des Geburtsortes. Ausländer haben die nötigen Dokumente beim Zivilstandsamt zu erfragen.

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