Scheidung, Trennung
Zuständiges Amt: Zivilstandsamt Wenn Sie Fragen zur Ehetrennung oder Ehescheidung haben, so wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Gericht. Bei einer Scheidung ist eine Scheidungsklage beim Bezirksgericht, 5400 Muri (Tel. 056 675 85 55), einzureichen. Die Klage muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Insbesondere ist aufzuführen, bei wem die Kinder künftig wohnen, ob das Sorgerecht von einem Elternteil allein oder weiterhin gemeinsam ausgeübt wird und wie die Vermögenswerte (inkl. Pensionskassenansprüche) aufgeteilt werden. Bei der Teilung des Vermögens ist zu beachten, dass in die Ehe eingebrachte Werte, Schenkungen Erbschaften demjenigen gehören, der sie mitgebracht oder erhalten hat. Das während der Ehe erarbeitete Gut ist hälftig zu teilen, sofern nicht ein spezieller Ehevertrag etwas anderes aussagt. Bezirksgericht Muri Kloster-Südflügel Seetalstrasse 8 5630 Muri Tel. 056 675 85 55 Fax 056 675 85 51 http://www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/gesellschaft/gesetzgebung/abgeschlossene_projekte0/scheidung_2000.html
|