Wer befasst sich schon gerne mit dem Tod und seinen Folgen? Vielleicht herrscht deshalb oftmals eine gewisse Ratlosigkeit bei Angehörigen und Hinterbliebenen, wenn es darum geht, die nötigen Vorkehrungen für die Bestattung zu treffen. Nachstehend zeigen wir Ihnen auf, was vor allem im Verkehr mit den Amtsstellen zu erledigen ist. Daneben sind weiterführende Informationen im Friedhofreglement der Gemeinde Bünzen zu finden.
Der beigezogene Arzt (Hausarzt oder Spitalarzt) stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus (für das Zivilstandsamt bestimmt).
Kontaktaufnahme mit der Gemeindeverwaltung Bünzen innert zwei Tagen. Zur Anzeige auf der Gemeindeverwaltung ist verpflichtet: - Ehefrau oder Ehemann oder
- Kinder oder Schwiegerkinder oder
- Die dem Verstorbenen nächstverwandte, ortsansässige Person oder
- Die Person, die beim Tod zugegen war oder
- Die Verwaltung des Heimes, der Klinik oder des Spitals (schriftliche Anzeige)
Dabei ist mitzubringen: - die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung, falls zu Hause verstorben.
- den Schriftenempfangsschein, falls vorhanden.
- Ist der Tod nicht in Bünzen erfolgt, z.B. in einem auswärtigen Spital oder Heim, ist die ärztliche Todesbescheinigung nicht erforderlich.
Die Gemeindeverwaltung hat folgende Fragen an Sie: - Soll eine Kremation oder Erdbestattung stattfinden?
- Falls zu Hause gestorben: Wann kann eingesargt, bzw. überführt werden?
- Im Falle einer Kremation: Soll die Gemeinde dafür besorgt sein, dass die Urne zum Friedhof gebracht wird? (auf Kosten der Angehörigen)
- Soll die Beisetzung in einem Einzel-Reihengrab, Familiengrab, Einzelnurnen- oder Familienurnengrab, im Urnengemeinschaftsgrab oder in einem bereits bestehenden Grab (nur Urnen) erfolgen?
- Wird die Beisetzung im Gemeinschaftsgrab gewünscht,empfiehlt es sich, zu Lebzeiten eine entsprechende Erklärung der Gemeindeverwaltung zu deponieren (Erklärungen können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden).
- Wird eine Abdankung in der Kirche oder evt. einzig eine Grabliturgie auf dem Friedhof gewünscht?
- Wer vertritt die Angehörigen (Kontaktadresse für die Gemeindeverwaltung)?
- Erfolgt die private Todesanzeige sofort oder allenfalls erst nachträglich?
- Angabe wird benötigt für die Koordination mit der amtlichen Todesanzeige
Die Gemeindeverwaltung trifft nach Absprache mit den Angehörigen folgende Anordnungen: - Es veranlasst das Einsargen, den Leichentransport, die Kremation und/oder die Aufbahrung im Friedhofgebäude sowie den Urnentransport.
- Es setzt den verbindlichen Termin für die Beisetzung und Abdankung fest und gibt den zuständigen Pfarrer bekannt.
- Es macht Mitteilungen an den Pfarrer, den Friedhofgärtner, den Sigristen, den Organisten und die beteiligten Amtsstellen in der Gemeindeverwaltung (Bevölkerungswesen,
- AHV/EL Stelle, Steueramt, ev. Sektionschef).Die wichtigsten Daten werden anlässlich der Besprechung auf der Gemeindeverwaltung schriftlich festgehalten und den Angehörigen mitgegeben.
Was bleibt zu erledigen nach der Vorsprache auf der Gemeindeverwaltung? Möglichst baldige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Pfarrer
Römisch-Katholische Kirchgemeinde Bünzen: Pfarramt Bünzen Tel. 056 666 12 09
Reformierte Kirchgemeinde Muri: Sekretariat Tel. 056 664 11 40
Erledigung privater Aufgaben, wie z.B.: - Druckauftrag für Leidzirkulare, Couverts adressieren
- Aufgabe von Todesanzeigen in Zeitungen
- Ev. Bestellung des Leidmahls
- Benachrichtigung allfälliger Arbeitgeber, Versicherungen usw.
- Bei Rentenempfängern empfiehlt es sich, der zuständigen AHV-Kasse (Zahlstelle) ebenfalls Mitteilung zu machen, z.B. mit einer Todesanzeige.
Fristen, Öffnungszeiten und Pikettdienst der Gemeindeverwaltung Ein Todesfall ist der Gemeindeverwaltung innert zwei Tagen anzuzeigen. Die Gemeindeverwaltung hat für normale Wochenenden keinen Pikettdienst. Bei verlängerten Wochenenden oder Feiertagen sind die jeweiligen Pikettzeiten zu erfahren über Tel. 056 666 13 02 (Gemeindeverwaltung Bünzen).
Gemeindeverwaltung Bünzen, 5624 Bünzen, Tel. 056 666 13 02