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Schiesspflicht


Schiesspflichtig sind:

Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Übung.

Subalternoffiziere, die einer Truppengattung oder einem Dienstzweig angehören, welcher mit dem Sturmgewehr ausgerüstet ist, erfüllen bis zum Ende des Jahres, in dem Sie das 34. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Übung.

Subalternoffiziere können wählen zwischen dem obligatorischen Programm 300 m (Stgw) oder 25 m (Pist).

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