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Kaufverträge, Liegenschaftenhandel

Zuständiges Amt: Grundbuchamt Wohlen

Der Vertrag muss von einem aargauischen Notar erstellt und beurkundet werden; dieser ist anschliessend für den Eintrag im Grundbuch in Muri verantwortlich.
Verbindliche Auskünfte über Liegenschaften sind beim Grundbuchamt Muri zu beziehen.

Grundbuchamt Bremgarten-Muri
Wilstrasse 2
Postfach 1396
5610 Wohlen
Tel. 056 619 58 50
Fax 056 619 58 49

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