Kaufverträge, Liegenschaftenhandel
Zuständiges Amt: Grundbuchamt Wohlen Der Vertrag muss von einem aargauischen Notar erstellt und beurkundet werden; dieser ist anschliessend für den Eintrag im Grundbuch in Muri verantwortlich. Verbindliche Auskünfte über Liegenschaften sind beim Grundbuchamt Muri zu beziehen. Grundbuchamt Bremgarten-Muri Wilstrasse 2 Postfach 1396 5610 Wohlen Tel. 056 619 58 50 Fax 056 619 58 49
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