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Erleichterte Einbürgerung

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Möchten Sie sich in eine aargauische Wohngemeinde einbürgern lassen? Möchten Sie aus dem Aargauer oder aus dem Schweizer Bürgerrecht entlassen werden? Brauchen Sie Informationen zum Ortsbürgerrecht? Auf dem folgenden Link finden Sie alles Wissenswerte rund ums Thema.

www.ag.ch/de/dvi/persoenliches_zivilstandswesen/einbuergerung/einbuergerungen.jsp

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