Erleichterte Einbürgerung
Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei Möchten Sie sich in eine aargauische Wohngemeinde einbürgern lassen? Möchten Sie aus dem Aargauer oder aus dem Schweizer Bürgerrecht entlassen werden? Brauchen Sie Informationen zum Ortsbürgerrecht? Auf dem folgenden Link finden Sie alles Wissenswerte rund ums Thema. www.ag.ch/de/dvi/persoenliches_zivilstandswesen/einbuergerung/einbuergerungen.jsp
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