Handlungsfähigkeitszeugnis
Zuständiges Amt: Bezirksgericht Muri Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist. Zuständig ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde: Bezirksgericht Muri Familiengericht Seetalstrasse 8 5630 Muri Tel. 056 675 85 55
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