Willkommen auf der Website der Gemeinde Bünzen



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen

Handlungsfähigkeitszeugnis

Zuständiges Amt: Bezirksgericht Muri

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist.

Zuständig ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde:

Bezirksgericht Muri
Familiengericht
Seetalstrasse 8
5630 Muri
Tel. 056 675 85 55

zur Übersicht