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Steuern, Einsprache

Zuständiges Amt: Steueramt

Schriftliche Einsprache innert 30 Tagen nach Erhalt der definitiven Steuerveranlagung an Steuerkommission (per Briefpost). Details über das Vorgehen sind auf der Steuerveranlagung aufgeführt. Elektronisch eingereichte Einsprachen können aus gesetzlichen Gründen nicht akzeptiert werden.

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