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Steuern, Termine

Zuständiges Amt: Steueramt

Januar

Sie erhalten von uns die Steuererklärung für das vergangene Jahr (zu veranlagendes Jahr).
Wir erwarten von Ihnen (wenn unselbstständig erwerbend oder nicht erwerbstätig) die Steuererklärung bis 31. März des aktuellen Jahres (Kalenderjahr, in welchem wir uns befinden). Sind Sie selbstständig erwerbend, müssen Sie die Steuererklärung bis 30. Juni des aktuellen Jahres einreichen.

Zinskonditionen 2015

Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird mit einem Zins honoriert. Zudem wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2015 beträgt der Zinssatz 0.5%. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Der Verzugszins beträgt 5.5% für Steuern, die erst nach dem Fälligkeitstermin bezahlt werden. Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www-ag-ch/steuern.

Laufend

Sie erhalten die Veranlagung und die definitive Steuerrechnung des Veranlagungsjahres (Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer). Sie haben allfällige Mehrbeträge gegenüber der provisorischen Rechnung innert 30 Tagen zu begleichen.
Sie erhalten die Rückerstattung der Verrechnungssteuer für Fälligkeiten des Veranlagungsjahres.
Bei der provisorischen Steuerrechnung des aktuellen Jahres werden allfällige Anpassungen vorgenommen.

Online-Dienste

Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 19.7 kB).

Name Online
Steuererklärung Fristerstreckung


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