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Zahlungsschwierigkeiten Steuern Stundungs- und Ratengesuche

Zuständiges Amt: Finanzverwaltung

Sie haben die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss als Beilagen folgende Kopien enthalten:

Mietvertrag, Einkommensbelege/Lohnausweise, Krankenkassenrechnung, Kreditvertrag (falls Kredit), Auszug aus Betreibungsregister.
Das Gesuch muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.

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