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Hundetaxe

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei
Verantwortlich: Iten-Jakob, Denise

Der Hund muss bei Zuzug innert 10 Tagen bei der Abteilung Finanzen in Bünzen angemeldet werden. Bei der Anmeldung istveine Kopie des Heimtierausweises abzugeben.

Alle Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortwechsel, Adressänderung, Tod des Hundes) sind der Wohngemeinde und der ANIS innert 10 Tagen zu melden.

Jährlich Anfang Mai wird die Hundetaxe fällig, welche der Wohngemeinde zu entrichten ist. Die Höhe der Taxe beträgt Fr. 120.00 pro Jahr und Hund.

Preis: 120.00 Fr.


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