Verlust der Identitätskarte oder des Reisepasses
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Die Inhaberin oder der Inhaber eines Ausweises hat einen Verlust des Ausweises sofort nach Feststellung der örtlichen Polizei zu melden. Bitte weisen Sie die Verlustmeldung der örtlichen Polizei sowie eine aktuelle Passfoto, farbig oder schwarz/weiss, (ohne Kopfbedeckung, ausser diese ist religiös begründet, keine Uniform, neutraler und heller Hintergrund, Frontaufnahme) bei der Einwohnerkontrolle vor, damit ein neuer Ausweisantrag ausgestellt und von Ihnen unterschrieben werden kann. Zusätzlich bringen Sie bitte zur Identifikation einen Ausweis mit Foto mit.
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