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Visum

Zuständiges Amt: Einwohnerdienste

Ausländische Staatsangehörige, die für die Einreise in die Schweiz ein Visum benötigen, müssen dieses bei der für sie zuständigen schweizerischen Auslandvertretung (Konsulat, Botschaft) beantragen. Formulare für die Visumserteilung sind bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland erhältlich. Das Formular ist durch Antragsteller und den in der Schweiz lebenden Garanten auszufüllen. Der Garant muss die Garantie-/Unterhaltserklärung (Fr. 20'000.–) von der Einwohnerkontrolle visieren lassen.

Für weitere Informationen beachten Sie bitte das Merkblatt "Besuchsaufenthalt für visumspflichtige Ausländer" des Migrationsamts Kanton Aargau, welches Sie downloaden können. Jede ausländische Person aus einem nicht visumspflichtigen Land darf sich (mit einem zwischenzeitlichen Unterbruch von einem Monat) zweimal im Jahr, während maximal drei Monaten, als TouristIn in der Schweiz aufhalten.

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