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Wohnsitzbestätigung, Niederlassungsbestätigung, Wohnsitzbescheinigung

Zuständiges Amt: Einwohnerdienste

Die Wohnsitzbestätigung (auch Niederlassungsbestätigung oder Wohnsitzbescheinigung genannt) enthält nebst den Personalien auch die Angaben, seit wann eine Person in der Gemeinde angemeldet ist.

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