Wohnsitzbestätigung, Niederlassungsbestätigung, Wohnsitzbescheinigung
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Die Wohnsitzbestätigung (auch Niederlassungsbestätigung oder Wohnsitzbescheinigung genannt) enthält nebst den Personalien auch die Angaben, seit wann eine Person in der Gemeinde angemeldet ist.
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