Meldepflicht
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Hauseigentümer, Zimmervermieter und Arbeitgeber sind meldepflichtig, d. h. sie müssen sich davon überzeugen, dass ihre Mieter und Arbeitnehmer bei der Einwohnerkontrolle fristgerecht an- und abgemeldet werden.
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