AHV/IV-Rente reicht nicht aus
Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei Lassen Sie das Budget durch die SVA (Sozialversicherungsanstalt Aargau) überprüfen; vielleicht haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgegelder und müssen nicht zurückbezahlt werden. www.sva-ag.ch
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