Willkommen auf der Website der Gemeinde Bünzen



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen

AHV/IV-Rente reicht nicht aus

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Lassen Sie das Budget durch die SVA (Sozialversicherungsanstalt Aargau) überprüfen; vielleicht haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgegelder und müssen nicht zurückbezahlt werden.

www.sva-ag.ch

zur Übersicht