AHV-Ausweis, Erstausstellung, Verlust und Neuaustellung
Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei Das Anmeldeformular für den AHV-Ausweis ist bei der Gemeindezweigstelle SVA (Gemeindeverwaltung Bünzen) oder elektronisch über den Online-Schalter erhältlich. Zudem ist eine Bestätigung des Arbeitgebers auf diesem Formular erforderlich.
|