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AHV-Ausweis, Erstausstellung, Verlust und Neuaustellung

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Das Anmeldeformular für den AHV-Ausweis ist bei der Gemeindezweigstelle SVA (Gemeindeverwaltung Bünzen) oder elektronisch über den Online-Schalter erhältlich. Zudem ist eine Bestätigung des Arbeitgebers auf diesem Formular erforderlich.

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