Willkommen auf der Website der Gemeinde Bünzen



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen

Anlauf- und Beratungsstelle für Altersfragen

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei
Verantwortlich:


§ 18 des Pflegegesetzes des Kantons Aargau

Dienstleistungen im Bereich Information, Beratung und Vermittlung

1 Leistungserbringer für Dienstleistungen im Bereich Information, Beratung und Vermittlung sind regionale Anlauf- und Beratungsstellen.

2 Die Anlauf- und Beratungsstelle dient betagten Personen und ihren Angehörigen zur Information über das Angebot der vorhandenen Dienste, zur Beratung und zur Vermittlung der benötigten Dienstleistungen.

3 Die Gemeinden bestimmen eine regionale Anlauf- und Beratungsstelle und regeln mit einer Leistungsvereinbarung ihre finanzielle Abgeltung.

4 Die Gemeinden können vorsehen, dass diejenigen Personen, welche die Dienste der Anlauf- und Beratungsstelle in Anspruch nehmen, einen Beitrag an die Kosten leisten.

Preis: 0.00 Fr.


zur Übersicht