Anlauf- und Beratungsstelle für Altersfragen§ 18 des Pflegegesetzes des Kantons Aargau
Dienstleistungen im Bereich Information, Beratung und Vermittlung 1 Leistungserbringer für Dienstleistungen im Bereich Information, Beratung und Vermittlung sind regionale Anlauf- und Beratungsstellen. 2 Die Anlauf- und Beratungsstelle dient betagten Personen und ihren Angehörigen zur Information über das Angebot der vorhandenen Dienste, zur Beratung und zur Vermittlung der benötigten Dienstleistungen. 3 Die Gemeinden bestimmen eine regionale Anlauf- und Beratungsstelle und regeln mit einer Leistungsvereinbarung ihre finanzielle Abgeltung. 4 Die Gemeinden können vorsehen, dass diejenigen Personen, welche die Dienste der Anlauf- und Beratungsstelle in Anspruch nehmen, einen Beitrag an die Kosten leisten. Preis: 0.00 Fr.
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