Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für die Ersatzwahl eines Ersatzmitgliedes des Wahlbüros sind nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen worden, als zu wählen sind. Gestützt auf § 33 Abs. 2 GPR hat das Wahlbüro die folgende Kandidatin als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Strickler, Sascha Cécile, 1971, von Zürich, La Sagne NE, Les Ponts-de-Martel NE, Brot-Dessous NE und Neuheim ZG, Dorfstrasse 15
Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.