https://www.buenzen.ch/de/aktuelles/aktuellesinformationen/welcome.php?action=showinfo&info_id=1809425&ls=0&sq=&kategorie_id=&date_from=&date_to=
08.12.2023 17:20:48
Gemäss §10 Abs. 1 des kantonalen Register- und Meldegesetzes (RMG) sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein- um- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste zu melden. Unter folgendem Link können die Mieterwechsel gemeldet werden: www.drittmeldung.ch
zur Übersicht |