https://www.buenzen.ch/de/aktuelles/aktuellesinformationen/welcome.php?action=showinfo&info_id=1832707&ls=0&sq=&kategorie_id=&date_from=&date_to=
08.12.2023 16:17:40
Der Frühling ist eingekehrt. Mit den wärmeren Temperaturen werden auch die Aussenanlagen beim Schulhaus wieder rege benützt.
Wir erinnern daran, dass für die Benützung der Aussenanlagen beim Schulhaus die folgenden Bestimmungen gelten:
Die Anlagen dürfen - jedoch nur während der schulfreien Zeit - wie folgt benützt werden:
Montag bis Freitag von 7.00 bis 12.00 und 13.00 bis 22.00 Uhr;
Samstag von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 21.00 Uhr;
Sonn- und allgemeine Feiertage von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 19.00 Uhr;
Der Spielplatz am Schulhausweg darf während diesen Zeiten immer benützt werden.
Die Geräte sind sorgfältig zu behandeln. Sofern sie nicht mit Rollen versehen sind, müssen sie getragen werden. Die Tore auf der Spielwiese dürfen nicht verschoben werden. Es dürfen keine Bälle an die Fassade der Turnhalle geschossen werden.
Schäden an Geräten oder an den Anlagen sind unaufgefordert dem Schulhauswart zu melden. Musik darf nicht mit Lautsprecher/Böxli verstärkt werden. Auf dem gesamten Schulareal ist der Konsum von Raucherwaren und Alkohol verboten. Tiere dürfen nicht auf die Schul- und Sportanlage mitgebracht werden. Die Benützung von Rollbrettern ist auf dem ganzen Areal untersagt.
Die Benützung der Anlagen wird kontrolliert. Wir rufen aber insbesondere auch die Eltern auf, die Kinder anzuweisen, die Benützungszeiten und -regeln einzuhalten.
Allen Benützerinnen und Benützern der Anlagen wünschen wir viel Spass und Freude und bitten die obenstehenden Regeln zu beachten. Herzlichen Dank!
zur Übersicht |