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Adoption eine Kindes

Zuständiges Amt: Zivilstandsamt

Die rechtliche Situation zur Adoptionen ist im Zivilgesetzbuch, Art. 264 und folgende, festgehalten. Voraussetzung zur Kindsadoption ist ein 1-jähriges Pflegeverhältnis. Zudem müssen die Eltern mind. 16 Jahre älter als das Kind sein. Ehegatten müssen mindestens 5 Jahre verheiratet oder mindestens 35-jährig sein. Gesuchsformulare für ein Adoptionspflegeverhältnis sowie für die Adoption sind bei der Sektion Bürgerrecht und Personenstand der Justizabteilung des Departement Volkswirtschaft und Inneres zu beziehen.


Sektion Bürgerrecht und Personenstand
Frey-Heroséstr. 12
5001 Aarau
Tel. 062 835 14 40
Fax 062 835 14 59

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