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Ehevertrag, Güterrecht

Zuständiges Amt: Zivilstandsamt

Mit dem Ja-Wort vor dem Zivilstandsbeamten wird die Ehe geschlossen. Damit unterstehen die Ehegatten dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Bei Auflösung der Ehe behalten die Ehegatten ihr eingebrachtes Gut sowie die Erbschaften und Schenkungen, die sie während der Ehe (Eigengut) erhalten haben. Das während der Dauer der Ehe erwirtschaftete Vermögen (Errungenschaft) wird hälftig geteilt. Der Güterstand kann mit einem Ehevertrag vor einem Notar geändert werden. Es gibt die beiden ausserordentlichen Güterstände der Gütergemeinschaft und der Gütertrennung.

http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/index2.html

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