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Familienbüchlein

Zuständiges Amt: Zivilstandsamt

Das Familienbüchlein gibt Auskunft über den Bestand der Familie. Es wird anlässlich der Ziviltrauung von Zivilstandsamt des Trauungsortes ausgestellt. Für Schweizer Bürger kann es auch zu jedem anderen Zeitpunkt vom Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellt werden. Das Familienbüchlein ist der Einwohnerkontrolle bei der Anmeldung vorzuweisen. Bei Geburten ist es dem Spital abzugeben, damit es nachgetragen werden kann.

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