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Heimatschein und Heimatausweis

Zuständiges Amt: Einwohnerdienste

Wenn Sie in einer Gemeinde den Lebensmittelpunkt haben, dann müssen Sie sich dort fest mit Heimatschein anmelden. Haben sie aber auch noch eine Zweitwohnung, in welcher Sie sich zeitweise während der Woche und nicht am Wochenende aufhalten, so haben Sie sich in der Aufenthaltsgemeinde mittels Heimatausweis als „Wochenaufenthalter“ anzumelden. Der Heimatausweis wird von der Einwohnerkontrolle derjenigen Gemeinde ausgestellt, wo sie fest mit Heimatschein angemeldet sind und somit Ihren Lebensmittelpunkt haben.

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