Mitteilungen

    Mai 2024

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    1. Mai 2024 | Usgrächnet, ein Dorffest
    Mitteilung vom:

    Dorffest in Bünzen? Da war doch was… Ja, aber das letzte grosse Fest in Bünzen war die 750-Jahr-Feier 2009. Es war nicht ruhig seither, nein, in Bünzen ist immer etwas los. Aber ein Dorffest suchte man vergebens. Das ändert sich nun. Tragen Sie sich gerne die Daten 27. – 29. Juni 2025 in Ihre Kalender ein. Dann steigt unter dem Motto „Usgrächnet – s Fäscht bi Frönde“ das nächste grosse Fest in Bünzen. Das OK unter der Leitung von Ruedi Seiler steckt mitten in den Vorbereitungen und freut sich riesig, in Zusammenarbeit mit den Bünzer Vereinen ein Fest für Gross und Klein auf die Beine zu stellen. Der Tatendrang ist gross und man darf sich schon heute auf unvergessliche Tage im Herzen von Bünzen freuen. Man kann verschiedenste kulinarische Leckerbissen umrahmt von einem abwechslungsreichen Unterhaltungsprogramm für Jung und Älter erwarten. „Nach dieser langen Zeit halten wir es für angebracht, wieder ein Fest für die Bevölkerung zu organisieren. Deshalb war es uns wichtig, die Vereine mit ins Boot zu holen, denn sie sind es, die stark zur Attraktivität und Aktivität eines Dorfes beitragen. Umso mehr haben uns die vielen positiven Rückmeldungen und die grosse Bereitschaft zur Mitwirkung gefreut.“, so das OK.

    Über Neuigkeiten informiert das OK fortlaufend auf www.usgrächnet.ch und freut sich bereits heute auf viele freudige Festbesucher aus nah und fern.

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    1. Mai 2024 | Musikgesellschaft Bünzen – Muttertagsständchen
    Mitteilung vom:

    Die Musikgesellschaft Bünzen freut sich, Sie mit einem kleinen Konzert zum Muttertag, am Sonntag, 12. Mai 2024 um ca. 11.30 Uhr beim Gemeindehaus in Bünzen begrüssen zu dürfen. Für Gross und Klein gibt es einen kleinen Apéro. Das Ständchen und der Apéro findet nur bei schönem Wetter statt. Musikgesellschaft Bünzen

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    1. Mai 2024 | Krankenkassen-Prämienverbilligung 2025
    Mitteilung vom:

    Das gesamte Prämienverbilligungsverfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickt potenziell anspruchsberechtigten Personen ab September 2024 automatisch einen Anmeldecode für die Internetanmeldung per Post (vorher ist noch keine Anmeldung möglich). Ab Oktober 2024 können Sie Ihren individuellen Code direkt über die Website www.sva-ag.ch/codebestellung bestellen. Die Prämienverbilligung muss jährlich neu angemeldet werden. Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2024 ab – danach können Sie keinen Antrag auf Prämienverbilligung 2025 mehr stellen.

  • April 2024

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    29. April 2024 | Forstbetrieb Region Muri - neue Homepage
    Mitteilung vom:

    Endlich wurde die neue Homepage vom Forstbetrieb Region Muri aufgeschaltet. Da die alte Adresse www.forstmuri.ch gehackt wurde, musste eine neue Adresse in Betrieb genommen werden. 

    Sie lautet: www.forst-region-muri.ch

    Im gleichen Zusammenhang wurde die Mailadresse erneuert. Sie lautet: info@forst-region-muri.ch.

    Ab sofort kann wieder Brennholz über die Homepage bestellt werden. Ebenfalls unter der Rubrik „Aktuelles“ werden Neuigkeiten und Arbeiten vom Forstbetrieb publiziert.

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    23. April 2024 | Feuerungskontrolle
    Mitteilung vom:

    In diesem Jahr ist die, gestützt auf die Luftreinhalteverordnung, vorgeschriebene messtechnische Überprüfung der Ölfeuerungsanlagen wieder fällig. Die Kontrolle kann durch den amtlichen Feuerungskontrolleur, Ewald Trottmann, Boswil, eine Servicefirma oder durch andere berechtigte Personen ausgeführt werden. Liegenschaftsbesitzer/innen, welche die Kontrolle durch eine Servicefirma oder eine andere berechtigte Person ausführen lassen, müssen den mit der Kontrollvignette versehenen Feuerungsrapport bis spätestens am 31. Dezember 2024 dem amtlichen Feuerungskontrolleur, Herrn Ewald Trottmann, Im Baumgarten 5, 5623 Boswil, einreichen. Ölfeuerungen, welche nicht durch eine Servicefirma kontrolliert wurden, werden automatisch durch den amtlichen Feuerungskontrolleur überprüft.

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    23. April 2024 | Entsorgung von invasiven Neophyten mit Neophytensäcken durch die Kehrichtabfuhr
    Mitteilung vom:

    Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen.

    Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung Bünzen bezogen und an den gleichen Orten für die Abholung durch die Kehrichabfuhr deponiert werden wie der Hauskehricht. Bei der Gemeindeverwaltung können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden. In diesem Flyer ist ebenfalls beschrieben, wie invasive Neophyten und deren Pflanzenteile korrekt entsorgt werden.

    Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten.

    Am 5. Juni 2024 wird anschliessend an die Gemeindeversammlung eine kurze Info stattfinden, an der die Thematik „Neophyten“ näher vorgestellt wird und auch Fragen gestellt werden können. Besten Dank für Ihr Interesse.

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    16. April 2024 | Hundekontrolle – Hundetaxe 2024
    Mitteilung vom:

    Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:

    • Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) oder

    • Hundeausweis (ausgestellt durch ANIS bzw. AMICUS) oder

    • gelber Impfpass

    • Haltebewilligung (sofern nötig)

    Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Mitte Mai die Rechnung für die Hundetaxe 2024 im Betrag von CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt. Weitere Massnahmen sind nicht nötig.

    Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um Eintragung in der AMICUS-Hundedatei und zusätzlich um entsprechende Meldung bis 30. April 2024 an die Gemeindekanzlei Bünzen, Tel. 056 666 13 02 oder gemeindeverwaltung@buenzen.ch. Wir können dann die entsprechende Mutation im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.

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    16. April 2024 | Leerwohnungszählung 2024 - Meldung durch Hauseigentümer/innen
    Mitteilung vom:

    Stichtag für die Erhebung der Leerwohnungszählung 2024 ist der 1. Juni 2024.

    Alle Hauseigentümer/innen werden gebeten, leerstehende, bewohnbare Wohnungen, die am Stichtag zur Miete oder zum Verkauf angeboten werden, bis spätestens 15. Mai 2024 der Gemeindeverwaltung zu melden (gemeindeverwaltung@buenzen.ch). Anzugeben sind auch leerstehende Einfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt sind.

    Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit.

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    15. April 2024 | Bezirksschule Muri - Einladung zur Abgeordnetenversammlung des Kreisbezverbandes
    Mitteilung vom:

    Hier finden Sie alle Unterlagen zur Abgeordnetenversammlung vom 07. Mai 2024

  • März 2024

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    27. März 2024 | Frohe Ostern
    Mitteilung vom:

    Der Gemeinderat und die Verwaltung wünschen der ganzen Bevölkerung schöne und erholsame Ostertage. Der Pikettdienst für Todesfälle ist über die Telefonnummer 056 666 13 02 geregelt.

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