Feuerungskontrolle

Mitteilung vom
23.04.2024

In diesem Jahr ist die, gestützt auf die Luftreinhalteverordnung, vorgeschriebene messtechnische Überprüfung der Ölfeuerungsanlagen wieder fällig. Die Kontrolle kann durch den amtlichen Feuerungskontrolleur, Ewald Trottmann, Boswil, eine Servicefirma oder durch andere berechtigte Personen ausgeführt werden. Liegenschaftsbesitzer/innen, welche die Kontrolle durch eine Servicefirma oder eine andere berechtigte Person ausführen lassen, müssen den mit der Kontrollvignette versehenen Feuerungsrapport bis spätestens am 31. Dezember 2024 dem amtlichen Feuerungskontrolleur, Herrn Ewald Trottmann, Im Baumgarten 5, 5623 Boswil, einreichen. Ölfeuerungen, welche nicht durch eine Servicefirma kontrolliert wurden, werden automatisch durch den amtlichen Feuerungskontrolleur überprüft.