Mitteilungen

    April 2024

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    23. April 2024 | Feuerungskontrolle
    Mitteilung vom:

    In diesem Jahr ist die, gestützt auf die Luftreinhalteverordnung, vorgeschriebene messtechnische Überprüfung der Ölfeuerungsanlagen wieder fällig. Die Kontrolle kann durch den amtlichen Feuerungskontrolleur, Ewald Trottmann, Boswil, eine Servicefirma oder durch andere berechtigte Personen ausgeführt werden. Liegenschaftsbesitzer/innen, welche die Kontrolle durch eine Servicefirma oder eine andere berechtigte Person ausführen lassen, müssen den mit der Kontrollvignette versehenen Feuerungsrapport bis spätestens am 31. Dezember 2024 dem amtlichen Feuerungskontrolleur, Herrn Ewald Trottmann, Im Baumgarten 5, 5623 Boswil, einreichen. Ölfeuerungen, welche nicht durch eine Servicefirma kontrolliert wurden, werden automatisch durch den amtlichen Feuerungskontrolleur überprüft.

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    23. April 2024 | Entsorgung von invasiven Neophyten mit Neophytensäcken durch die Kehrichtabfuhr
    Mitteilung vom:

    Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen.

    Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung Bünzen bezogen und an den gleichen Orten für die Abholung durch die Kehrichabfuhr deponiert werden wie der Hauskehricht. Bei der Gemeindeverwaltung können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden. In diesem Flyer ist ebenfalls beschrieben, wie invasive Neophyten und deren Pflanzenteile korrekt entsorgt werden.

    Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten.

    Am 5. Juni 2024 wird anschliessend an die Gemeindeversammlung eine kurze Info stattfinden, an der die Thematik „Neophyten“ näher vorgestellt wird und auch Fragen gestellt werden können. Besten Dank für Ihr Interesse.

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    16. April 2024 | Hundekontrolle – Hundetaxe 2024
    Mitteilung vom:

    Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein:

    • Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt) oder

    • Hundeausweis (ausgestellt durch ANIS bzw. AMICUS) oder

    • gelber Impfpass

    • Haltebewilligung (sofern nötig)

    Sofern die Hundehalterinnen und Hundehalter in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Mitte Mai die Rechnung für die Hundetaxe 2024 im Betrag von CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt. Weitere Massnahmen sind nicht nötig.

    Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um Eintragung in der AMICUS-Hundedatei und zusätzlich um entsprechende Meldung bis 30. April 2024 an die Gemeindekanzlei Bünzen, Tel. 056 666 13 02 oder gemeindeverwaltung@buenzen.ch. Wir können dann die entsprechende Mutation im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.

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    16. April 2024 | Leerwohnungszählung 2024 - Meldung durch Hauseigentümer/innen
    Mitteilung vom:

    Stichtag für die Erhebung der Leerwohnungszählung 2024 ist der 1. Juni 2024.

    Alle Hauseigentümer/innen werden gebeten, leerstehende, bewohnbare Wohnungen, die am Stichtag zur Miete oder zum Verkauf angeboten werden, bis spätestens 15. Mai 2024 der Gemeindeverwaltung zu melden (gemeindeverwaltung@buenzen.ch). Anzugeben sind auch leerstehende Einfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt sind.

    Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit.

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    15. April 2024 | Bezirksschule Muri - Einladung zur Abgeordnetenversammlung des Kreisbezverbandes
    Mitteilung vom:

    Hier finden Sie alle Unterlagen zur Abgeordnetenversammlung vom 07. Mai 2024

  • März 2024

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    27. März 2024 | Frohe Ostern
    Mitteilung vom:

    Der Gemeinderat und die Verwaltung wünschen der ganzen Bevölkerung schöne und erholsame Ostertage. Der Pikettdienst für Todesfälle ist über die Telefonnummer 056 666 13 02 geregelt.

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    27. März 2024 | Kandelaber Beflaggung
    Mitteilung vom:

    In diesem Jahr werden zur festlichen Beflaggung des Dorfes 60 Kandelaber-Fahnen angeschafft. 

    Es besteht die Möglichkeit für CHF 280.00 Fahnengotte-/Götti zu werden. Wahlweise kann eine Schweizer-, eine Aargauer-, eine Freiämter-, oder eine Bünzerfahne gesponsert werden. Die Gottis und Göttis werden beim ersten Mal aufziehen eingeladen. Nach 15 Jahren geht die Fahne ins Eigentum der Paten über. 

    Interessenten melden sich bitte bei der Gemeindekanzlei 056 666 13 02 oder gemeindeverwaltung@buenzen.ch. Bei grossem Interesse werden die Fahnen nach Eingangsdatum vergeben.

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    27. März 2024 | Meldung Solaranlage
    Mitteilung vom:

    Folgende Eigentümer haben beim Gemeinderat, gestützt auf §49a der kantonalen Bauverordnung, die Meldung zur Erfassung einer Solaranlage eingereicht:

    • Enderli Daniel und Irene, auf der Parzelle 962, Im Hausi 13, 5624 Bünzen

    • Hildbrand Felix, auf der Parzelle 783, Im Winkel 15, 5624 Bünzen

    Diese Solaranlagen sind meldepflichtig, aber nicht baubewilligungspflichtig.

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    27. März 2024 | Regionales Betreibungsamt - Umzug in Provisorium
    Mitteilung vom:

    Die Gemeindeverwaltung Waltenschwil inkl. Betreibungsamt zieht aufgrund des Umbaus und der Sanierung des Gemeindehauses Waltenschwil in ein Provisorium um. Die Bauarbeiten starten ab Mitte April 2024. Es wird mit einer Bauzeit von ungefähr einem Jahr gerechnet. Während dieser Zeit ist der Zugang zum Gemeindehaus am Banneggweg 1 gesperrt und der Briefkasten wird aufgehoben.

    Die Adresse des Provisoriums lautet:

    Werkhof- und Feuerwehrgebäude «FeuerWerk»
    Titlisstrasse 1
    5622 Waltenschwil

    Während dem Umzug am 11., 12. und 15. April 2024 bleibt die Gemeindeverwaltung Waltenschwil (inkl. Betreibungsamt) geschlossen. Ab dem 16. April 2024 ist die Gemeindeverwaltung im Provisorium an der Titlisstrasse 1 wieder für Sie da. Der Briefkasten für die Post und die Abstimmungen ist ab diesem Datum ebenfalls beim Haupteingang des Werkhofes zu finden.

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    27. März 2024 | Hunde / Jagdrecht
    Mitteilung vom:

    Wir erinnern daran, dass gemäss dem kantonalen Jagdgesetz und der dazugehörigen Jagdverordnung Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen sind. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Gleichzeitig werden die Hundehalterinnen und -halter gebeten, für die Hundeversäuberung die Robidog-Behälter zu benützen und die Säcke nicht einfach wegzuwerfen. Wir danken den Hundehalterinnen und -haltern für das Einhalten dieser Bestimmungen.

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    27. März 2024 | Betreten von Äckern und Wiesen
    Mitteilung vom:

    Das Betreten von Äckern und Wiesen ist grundsätzlich nicht gestattet bzw. nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Äckern und Wiesen (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 1. April bis 31. Oktober zu verzichten. Wir danken Ihnen für das Beachten dieser Regel.

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    25. März 2024 | "Aktion Eingeladen" des Kantons Aargau
    Mitteilung vom:

    Mit der Aktion Eingeladen heisst der Kanton Aargau Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger herzlich willkommen. Vom 1. April 2024 bis 31. Dezember 2025 haben Neuzuzüger die Gelegenheit, rund 60 Museen, Schlösser und Ausstellungshäuser in Ihrer neuen Wohnregion gratis zu entdecken. 

    Unter www.eingeladen.ch sind alle Informationen zur Teilnahme sowie Übersetzungen in verschiedenen Sprachen zu finden.

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    12. März 2024 | Benützungszeiten Aussenanlagen
    Mitteilung vom:

    Es wird an dieser Stelle auf die Benützungszeiten der Aussenanlagen der Schule hingewiesen, welche mittels einer Hinweistafel bei den Schulanlagen aufgeführt sind:

    Montag bis Freitag von 7.00 bis 12.00 und 13.00 bis 22.00 Uhr
    Samstag von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 21.00 Uhr
    Sonn- und allgemeine Feiertage von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 19.00 Uhr

    Ausserhalb dieser Zeiten dürfen die Anlagen nicht benützt werden. Es dürfen keine Musikgeräte betrieben werden. Auf dem gesamten Schulareal ist der Konsum von Raucherwaren und Alkohol verboten. Tiere dürfen nicht in die Schul- und Sportanlage mitgebracht werden. Die Benützung von Rollbrettern ist auf dem ganzen Areal untersagt. Besten Dank für das Einhalten dieser Vorschriften.

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    12. März 2024 | Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
    Mitteilung vom:

    Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen werden aufgefordert, ihre in das Strassenraumprofil und in die Sichtzonen ragenden Bäume, Sträucher und Hecken zurückzuschneiden. Es wird auf § 109 Abs. 2 BauG, § 42 BauV und § 6 Abs. 3 und 4 des Polizeireglementes verwiesen. Demnach sind folgende Vorschriften zu beachten:

    Gehwege sind bis zu einer Höhe von 2,5 m und der Fahrbahnrand bis zu einer Höhe von 4,5 m freizuhalten. 

    In den Sichtzonen (z. B. bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen, Grundstückzufahrten, Maisfelder und andere landwirtschaftliche Kulturen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und 3.0 m jederzeit gewährleistet sein. 

    Kandelaber, Verteilkabinen, Hydranten usw. sind jederzeit zugänglich zu halten. Verkehrssignale und dergleichen dürfen durch Pflanzen nicht verdeckt werden.

    Eigentümer können für Schäden haftbar gemacht werden, die durch Bäume und Sträucher verursacht werden, welche in das Strassenraumprofil ragen oder die Sichtzonen beeinträchtigen.

    Nach erfolgloser Aufforderung zum Rückschnitt erfolgt die Beseitigung der Pflanzen im Auftrag der Gemeinde auf Kosten des dafür verantwortlichen Grundeigentümers oder Mieters. Das Verfahren richtet sich nach Art. 77 VRPG.

    Der Gemeinderat dankt Ihnen im Namen aller Verkehrsteilnehmenden für Ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit. Bei Fragen steht die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung (056 666 13 02 oder gemeindeverwaltung@buenzen.ch).

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    12. März 2024 | Meldepflicht bei Zuzug / Wegzug oder Umzug in der Gemeinde
    Mitteilung vom:

    Alle Einwohnerinnen und Einwohner werden gebeten, die Meldevorschriften einzuhalten. Gemäss § 7 des Register- und Meldegesetzes sind Personen, die in der Gemeinde einen Haupt- oder Nebenwohnsitz begründen, gegenüber der Abteilung Einwohnerdienste meldepflichtig. Dabei ist auch ein Umzug innerhalb der Gemeinde meldepflichtig. Für die genannte Meldepflicht gilt eine Frist von 14 Tagen ab Ereignisdatum. Unter www.eumzug.swiss kann der Umzug auch online gemeldet werden.

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    12. März 2024 | Drittmeldepflicht von Vermietern und Logisgebern– Meldung von Mieterwechseln
    Mitteilung vom:

    Gemäss §10 Abs. 1 des kantonalen Register- und Meldegesetzes (RMG) sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein- um- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste zu melden. Unter folgendem Link können die Mieterwechsel gemeldet werden: www.drittmeldung.ch oder per E-Mail an gemeindeverwaltung@buenzen.ch.

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    6. März 2024 | Baubeginn Sanierung Besenbürenstrasse
    Mitteilung vom:

    Aufgrund der Sanierung der Besenbürenstrasse wird die Hauptstrasse von Bünzen nach Besenbüren ab Montag, 11. März 2024 bis ca. Mitte Juli 2024 gesperrt sein. Die Umleitungen sind signalisiert. Betroffene Anwohner wurden individuell informiert. Besten Dank für Ihr Verständnis.

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    3. März 2024 | Abstimmungsresultat 3. März 2024
    Mitteilung vom:

    Untenstehend finden Sie das Resultat des Urnenganges vom 3. März 2024.

  • Februar 2024

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    28. Februar 2024 | Holzschlagarbeiten an der Bünzstrasse
    Mitteilung vom:

    Am Dienstag, 5. März 2024 und Mittwoch, 6. März 2024 werden an der Bünzstrasse durch den Kanton Holzschlagarbeiten ausgeführt. Aus diesem Grund wird die Durchfahrt erschwert oder nicht möglich sein. Eine Umleitung ist signalisiert. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

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    28. Februar 2024 | Einwohnerstatistik 2023
    Mitteilung vom:

    Gemäss der Bevölkerungsstatistik zählt unsere Gemeinde per 31. Dezember 2023 1'238 Einwohner. Davon sind 238 Ausländer (19.2 % der Bevölkerung) und zwar 110 mit Niederlassungsbewilligung C und 101 mit Jahresaufenthaltsbewilligung B. Dazu sind noch 23 Ausländer mit Kurzaufenthaltsbewilligung L und 4 mit S-Ausweis angemeldet. 

    Die Einwohnerkontrolle hat die folgenden Mutationen verarbeitet:

         9  Geburten
         5  Todesfälle
     151   Zuzüge
     114   Wegzüge

     

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    15. Februar 2024 | Publikation Gesuch um Einbürgerung
    Mitteilung vom:

    Folgende Person hat bei der Gemeinde Bünzen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

    • Stefan Armin Bauer, 1965, männlich, Schachenweg 8, 5624 Bünzen, Staatsangehörigkeit: Deutschland 


    Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Bünzen eine schriftliche Eingabe zu dem vorgenannten Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

  • Januar 2024

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    23. Januar 2024 | Sirenentest
    Mitteilung vom:

    Am Mittwochnachmittag, 7. Februar 2024, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in unserer Gemeinde resp. in der ganzen Schweiz die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

    Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässiger auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.

    Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

    Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch

    Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.

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    16. Januar 2024 | Aufruf an die Hundehalterinnen und Hundehalter
    Mitteilung vom:

    In letzter Zeit ist aufgefallen, dass vermehrt Hundekot auf Trottoirs und Feldwegen liegen gelassen wird. Gemäss § 5 des Hundegesetzes (HuG) sind Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, den Hundekot aufzunehmen und zu entsorgen. Der Gemeinderat ist befugt, bei Zuwiderhandlungen Massnahmen zu ergreifen. Der Gemeinderat dankt allen Hundehalter/innen, die ihrer Pflicht gewissenhaft nachkommen.

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    9. Januar 2024 | Frauenverein Bünzen – Dank Adventsfenster
    Mitteilung vom:

    Von Herzen danken wir allen Teilnehmenden für die tollen Adventsfenster, die unsere Gemeinde im Dezember erstrahlen liessen. Wir wünschen allen einen guten Start im neuen Jahr und ein erfülltes 2024. Frauenverein Bünzen

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    9. Januar 2024 | Frauenverein Bünzen – Herzlichen Dank
    Mitteilung vom:

    Wir wünschen allen einen guten Start ins 2024 und möchten uns bei allen bedanken, die uns an den Anlässen unterstützen und teilnehmen. Für das neue Vereinsjahr sind wir auf der Suche nach neuen Vorstandsmitgliedern. Möchtest Du gerne in einem aktiven Verein das Dorfleben bereichern und hilfst gerne gemeinsam mit unsere Anlässe zu organisieren? Wenn Du Fragen oder Interesse hast, wären wir froh um eine Rückmeldung bis am Montag, 15. Januar 2024 an info@frauenverein-buenzen.ch oder an Bettina Kuhn 079 333 70 42. Wir freuen uns von Dir zu hören!

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    9. Januar 2024 | Feuerwehrverein – Weihnachtsbaumwerfen
    Mitteilung vom:

    Das Weihnachtsbaumwerfen findet am Samstag, 13. Januar 2024 ab 11.00 Uhr beim Schulhaus Bünzen statt. Es gibt eine gemütliche Festwirtschaft, preisgünstige Menüs und schöne Preise zu gewinnen. Das Skirennen von Wengen wird übertragen. Feuerwehrverein Bünzen

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    9. Januar 2024 | Neue Leiterin Einwohnerdienste Beata Frei
    Mitteilung vom:

    Diese Woche hat Beata Frei aus Islisberg ihre Stelle als Leiterin Einwohnerdienste angetreten. Der Gemeinderat heisst Beata Frei im Verwaltungsteam herzlich willkommen.

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    9. Januar 2024 | Gemeindeschreiberinnen Andrea Bolliger und Denise Iten
    Mitteilung vom:

    Die Gemeindeschreiberin Denise Iten sieht Mutterfreuden entgegen und erwartet im März 2024 ihr Kind. Im Hinblick auf die Abwesenheit wird ab 1. Januar 2024 die bisherige Sachbearbeiterin Kanzlei/Einwohnerdienste, Andrea Bolliger, das Amt als Gemeindeschreiberin übernehmen. Nach dem Mutterschaftsurlaub wird Denise Iten in einem Teilzeitpensum zurückkehren und die beiden werden im Jobsharing als Gemeindeschreiberinnen der Bevölkerung zur Verfügung stehen.

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    9. Januar 2024 | Einwohnergemeindeversammlung / Rechtskraft der Beschlüsse
    Mitteilung vom:

    Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. November 2023 rechtskräftig geworden.

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    9. Januar 2024 | Baugesuch digital einreichen
    Mitteilung vom:

    Gerne informieren wir Sie, dass die Gemeinde - in Zusammenarbeit mit der Regionalen Bau­verwaltung WSW AG - neu eine Plattform zur digitalen Einreichung des Baugesuchs anbietet. Als Bauherrschaft bwz. Projektverfasser/in können Sie sich via https://www.buenzen.ch/verwaltung/online-schalter oder https://www.regionalebauverwaltung.ch/ registrieren und anschliessend Ihr Gesuch erfassen und die dazugehörigen Dokumente hochladen und übermitteln. Weiter bestehen bleibt die Einreichung des Gesuchs in Papierform. Jedoch entfällt die Mitgabe eines Sticks bzw. die aufwendige Übermittlung via E-Mail. Wir freuen uns, wenn Sie die neue Plattform aktiv für Ihre Baugesuche nutzen.

  • ...
    9. Januar 2024 | Spartageskarten Gemeinden – neu auf der Gemeindeverwaltung erhältlich
    Mitteilung vom:

    Die Spartageskarte Gemeinde ist ein neues, kontingentiertes Angebot, das exklusiv bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich ist. Es ersetzt die bisherige Tageskarte Gemeinde. Als Service Public hat der Gemeinderat Bünzen entschieden, die Spartageskarte Gemeinde auch in Bünzen anzubieten. Mit der Spartageskarte Gemeinde sind Reisende einen Tag lang in der ganzen Schweiz unterwegs – auf sämtlichen GA-Bereichsstrecken. Zudem wird die Spartageskarte sowohl für die 1. als auch die 2. Klasse angeboten. Dabei gilt: Je früher die Kund/innen kaufen, desto tiefer der Preis. Weitere Informationen finden Sie unter www.spartageskarte-gemeinde.ch oder www.buenzen.ch.

     

    Alle Gemeinden und Städte greifen neu über die zentrale Webapplikation «Spartageskarten-Shop» auf das gleiche, schweizweite Kontingent zu. Ist dieses ausgeschöpft, kann für den gewählten Reisetag schweizweit bei keiner anderen Gemeinde mehr eine Spartageskarte für die jeweilige Klasse oder das jeweilige Segment (mit oder ohne Halbtax) gekauft werden. 

     

    Die Spartageskarten werden am Schalter der Gemeindekanzlei verkauft. Die Zahlung erfolgt bar oder per Twint. Die Spartageskarten können nicht telefonisch bestellt oder reserviert werden. Auf www.spartageskarte-gemeinde.ch oder via www.buenzen.ch wird die Verfügbarkeit der Spartageskarte pro Reisetag angezeigt.

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    9. Januar 2024 | Website
    Mitteilung vom:

    Seit 1. Januar 2024 ist die neue Website der Gemeinde Bünzen online (www.buenzen.ch). Sie finden viel Wissenswertes über Bünzen. Zudem wurde der Online-Schalter erweitert und neu können Räumlichkeiten wie Turnhalle, Rebhaus etc. über das Reservationssystem reserviert werden. Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei Bünzen gerne zur Verfügung.

  • Dezember 2023

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    22. Dezember 2023 | Gemeindeverwaltung über die Festtage geschlossen
    Mitteilung vom:

    Über die Festtage bleibt die Gemeindeverwaltung vom 25. Dezember 2023 bis und mit 2. Januar 2024 geschlossen. Der Pikettdienst für Todesfälle ist über die Telefonnummer 056 666 13 02 geregelt. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen schöne Festtage.

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    19. Dezember 2023 | Veranstaltungskalender 2024
    Mitteilung vom:

    Der Veranstaltungskalender 2024 wird nächstens allen Haushaltungen zugestellt. Weitere Exemplare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Daten der Veranstaltungen finden Sie auch auf unserer Homepage im Online-Schalter unter "Veranstaltungskalender 2024".

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    19. Dezember 2023 | Feuerwehrverein: Weihnachtsbaumwerfen
    Mitteilung vom:

    Das Weihnachtsbaumwerfen findet am Samstag, 13. Januar 2024 ab 11.00 Uhr beim Schulhaus Bünzen statt. Es gibt eine gemütliche Festwirtschaft, preisgünstige Menüs und schöne Preise zu gewinnen. Das Skirennen von Wengen wird übertragen. Feuerwehrverein Bünzen.

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    12. Dezember 2023 | Trinkwasseruntersuchungen
    Mitteilung vom:

    Am 15. November 2023 sind im Rahmen der Eigenkontrolle wieder Trinkwasserproben genommen worden. Nach dem Untersuchungsbericht des Kantonalen Amtes für Verbraucherschutz, Lebensmittelkontrolle, ergaben die Proben einen einwandfreien Befund. Das Quellwasser darf bekanntlich nur durch eine sichere Desinfektion (UV-Anlage) ins Versorgungsnetz eingespeist werden.

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    5. Dezember 2023 | SVA – Newsletter abonnieren
    Mitteilung vom:

    Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der Newsletter der SVA Aargau informiert Sie neu regelmässig über relevante Informationen zu Ihren Sozialversicherungen (Prämienverbilligung, Mutter- und Vaterschaftsentschädigung und Familienzulagen, Altersvorsorge und Pensionierung, Ergänzungsleistungen sowie Unterstützungsangebote der IV). Jetzt abonnieren: www.sva-ag.ch/newsletter

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    5. Dezember 2023 | Mieterwechsel melden (Drittmeldepflicht)
    Mitteilung vom:

    Sind Sie ein/e Liegenschaftsbesitzer/in, eine Liegenschaftsverwaltung oder Logisgeber/in? Gemäss §10 Abs. 1 des kantonalen Register- und Meldegesetzes (RMG) müssen Einzüge, Umzüge sowie Wegzüge von Untermieter/innen, Logisnehmer/innen und Mieter/innen den Einwohnerdiensten gemeldet werden. Unter folgendem Link können Sie die Wechsel melden: www.drittmeldung.ch

  • November 2023

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    28. November 2023 | Bauen ohne Baubewilligung
    Mitteilung vom:

    Der Gemeinderat hat festgestellt, dass vermehrt Bauten ohne Bewilligung erstellt worden sind. Bislang wurden die fehlbaren Bauherren aufgefordert, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. War die bereits erstellte Baute bewilligungsfähig, kamen die fehlbaren Bauherren mit einer Verwarnung davon oder es mussten Bussen ausgesprochen werden. Im strengsten Fall müssen die Bauten ohne Baubewilligung zurückgebaut werden. Um unnötigen Ärger mit Nachbarn und Behörden sowie unnötige Kosten zu vermeiden, bittet der Gemeinderat die Bevölkerung, geplante Bauvorhaben frühzeitig zu melden und die notwendigen Unterlagen einzureichen. Für allfällige Fragen steht Ihnen die Regionale Bauverwaltung gerne zur Verfügung. Telefon 056 664 14 32 oder per E-Mail: info@rbv-wsw.ch.

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    28. November 2023 | Frauenverein – Besuch beim Samichlaus
    Mitteilung vom:

    Besuch beim Samichlaus im Wald am 3. Dezember 2023 um 17.00 Uhr. Der Frauenverein Bünzen offeriert Punsch, Kaffee und Kuchen. Für 3.- gibt es noch Wienerli mit Brot. Der Samichlaus und seine Helfer freuen sich über viele Besucher.

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    21. November 2023 | Frauenverein – Adventsfenster
    Mitteilung vom:

    Dank vielen Freiwilligen dürfen wir auch in diesem Jahr unsere Gemeinde wieder mit festlichen Adventsfenstern erfreuen:

     

    1.       Eröffnung Lichterweg, beim Schützenhaus, mit kleiner ökumenischer Feier um 17 Uhr,    
             genauere Infos: www.pastoralraum-muri.ch unter News

    2.       Familie Cipolat                              Im Girbel 7, mit Apéro ab 17:30 Uhr 

    3.       Samichlaus im Wald                     Schützenhaus ab 17 Uhr 

    4.       Familie Ulmer                                Schibeweidstrasse 8 

    5.       Maria und Othmar Kuhn               Bünzstrasse 3b, mit Apéro ab 18 Uhr 

    6.       Volg Laden                                    Dorfstrasse 5

    7.       Familie Schmid                             Schibeweidstrasse 9 

    8.       Familie Kuhn                                 Schibeweidstrasse 12, mit Apéro ab 17 Uhr

    9.       Familie Meyer                               Schachenweg 10, mit Apéro ab 17 Uhr 

    10.     Familie Kuhn                                 Mühlegasse 6, mit Apéro ab 17 Uhr 

    11.     Maria F.                                         Im Winkel 10, mit Apéro ab 17 Uhr 

    12.     Familie Hildbrand                          Im Winkel 15 

    13.     Familie Müller                                Rossweid 2a 

    14.     Familie Blumer                              Im Hausi 3 

    15.     Feuerwehrverein Bünzen              Feuerwehr Magazin, mit Apéro ab 18 Uhr 

    16.     Familie Dullnig                               Sonneweg 1, mit Apéro ab 17 Uhr 

    17.     Adventsmusik der Musikgesellschaft Bünzen:
     Familie Schober, Bremgartenstrasse 6, mit Fensteröffnung und Apéro ab 17 Uhr
     Familie Vogler, Im Winkel 14, mit Apéro ab 18 Uhr

    18.     Schulhaus Bünzen

    19.     Vreni Seiler                                    Foreweg 5, mit Apéro ab 17 Uhr 

    20.     Familie Betschart                          Chilerain 10 

    21.     Bächler Bau GmbH und Bächler
              Sanitär GmbH                               Mühlegasse 7, mit Apéro ab 17 Uhr 

    22.     Familie Kubelka                            Bünzstrasse 13a 

    23.     Familie Link                                   Moosweg 7b, mit Apéro ab 17 Uhr 

    24.     Pfarrkirche Bünzen                       Krippe, seitlicher Eingang

     

    Während einem gemütlichen Spaziergang können die Adventsfenster ab spätestens 18 Uhr bewundert werden. Idee: Nehmen Sie ihre eigene Tasse zu den Apéros mit. Wir wünschen allen eine besinnliche und gesunde Adventszeit. Frauenverein Bünzen

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    21. November 2023 | Personalausflug am 24. November 2023
    Mitteilung vom:

    Am Freitag, 24. November 2023, findet der Ausflug des Gemeinderates und des Gemeindepersonals statt. Die Gemeindeverwaltung bleibt deshalb am Freitag, 24. November 2023, geschlossen. Wir danken für Ihr Verständnis.

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    14. November 2023 | Autoplünderer unterwegs
    Mitteilung vom:

    Seit einiger Zeit wurden in Bünzen und Waldhäusern aus etlichen Fahrzeugen während der Nacht Bargeld und Wertsachen entwendet. In einigen Quartieren sogar mehrmals. Achten Sie darauf, dass Ihr Auto abgeschlossen ist und Sie kein Bargeld wie Parkmünz etc. darin liegen lassen. Bei Beobachtungen melden Sie sich unter der Telefonnummer 117.

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    14. November 2023 | Entsorgungskalender 2024
    Mitteilung vom:

    Der Entsorgungskalender 2024 wird in den nächsten Tagen in die Haushaltungen verteilt. Es sind wiederum die Daten des ganzen Jahres der Kehricht- sowie Grünabfuhren im Entsorgungskalender zu finden. Weitere Exemplare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Daten finden Sie auch auf unserer Website.

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    14. November 2023 | Einwohnergemeindeversammlung vom 7. November 2023
    Mitteilung vom:

    Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. November 2023 veröffentlicht.

    Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

    1.    Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 14. Juni 2023

    2.   Genehmigung eines Zusatzkredites im Betrag von CHF 25'000.00 für die Revision der Bau- und Nutzungsordnung, des Bauzonenplanes und des Kulturlandplanes

    3.   Genehmigung eines Kredites im Betrag von CHF 19'000.00 für einen Verbands-GEP (VGEP) der ARA Chlostermatte

    4.   Genehmigung des Budgets 2024 mit einem Steuerfuss von 110%

    5.   Genehmigung der Kündigung des Regionalen Steueramtes Boswil

     

    Von den 798 Stimmberechtigten haben 77 an der Versammlung teilgenommen. Für die abschliessende Beschlussfassung wären 160 Stimmen nötig gewesen.

    Die Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 18. Dezember 2023

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    14. November 2023 | Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. November 2023
    Mitteilung vom:

    Gestützt auf § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. November 2023 veröffentlicht. Es sind die folgenden Beschlüsse gefasst worden:

     

    1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. Juni 2023

    2. Genehmigung des Budgets 2024

    3. Zusicherung des Ortsbürgerrechtes an Schober Maurus und Bettina mit Naira Bigna und Noé Simo, Bremgartenstrasse 6B, 5624 Bünzen

     

    An der Versammlung haben 34 von insgesamt 132 Stimmberechtigten teilgenommen. Für die abschliessende Beschlussfassung wären 26 Stimmen nötig gewesen.

    Da das Beschlussquorum von 1/5 bei allen Abstimmungen erreicht wurde, unterstehen die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung nicht dem fakultativen Referendum. Sie sind endgültig.

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    7. November 2023 | Winterdienst
    Mitteilung vom:

    Im Hinblick auf ungehinderte Winterdienstarbeiten werden die Grundeigentümer/innen gebeten, die Bäume und Sträucher entlang der Gehwege und Strassen baldmöglichst zurückzuschneiden. Zudem werden die Fahrzeughalter/innen ersucht, ihre Autos korrekt und auf den dafür bestimmten Abstellplätzen, nicht auf den öffentlichen Strassen, zu parkieren. Sollten bei der Ausübung der Winterdienstarbeiten falsch parkierte Autos beschädigt werden, wird die Gemeinde jegliche Haftung ablehnen. Wir danken Ihnen für das Verständnis.

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    7. November 2023 | Vollsperrung im Winkel
    Mitteilung vom:

    Bei der Baustelle im Winkel (Ersatz-Neubau Mehrfamilienhaus und Neubau Mehrfamilienhaus) werden vom 10. November bis 15. Dezember 2023 die Holzelementbrücken platziert. Während dieser Zeit muss die Strasse gesperrt werden. Die Bauherrschaft wird eine entsprechende Signalisation aufstellen.