Öffentliche Auflage vom 4. Oktober bis 4. November 2024, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einwendung, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Projektverfasser:
Koch AG Architektur, Büelisackerstrasse 3, 5619 Büttikon