Mitteilungen

    Juni 2025

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    10. Juni 2025 | Öffentliche Abgeordnetenversammlung GBZ Freiamt (Gemeindeverband Bevölkerungsschutz und Zivilschutz Freiamt)
    Mitteilung vom:

    Dienstag, 24. Juni 2025, 19.00 Uhr im Feuerwehrmagazin Muri

    Traktanden:

    1.         Begrüssung, allg. Informationen, Ablauf der Sitzung

    2.         Protokoll Abgeordnetenversammlung vom 25. Juni 2024

    3.         Rechnung 2024 GBZ Freiamt 

    4.         Bericht Fiko Muri Rechnung GBZ Freiamt 2024

    5.         Budget 2026 GBZ Freiamt

    6.         Orientierungen: ZSO / RFO

    7.         Verschiedenes, Umfrage

    8.         Termine 2025/2026

    Auflage: Die Unterlagen inkl. Rechnung 2024/Budget 2026 liegen bei den entsprechenden Gemeindekanzleien der Verbandsgemeinden vom 09. – 20. Juni 2025 öffentlich zur Einsicht auf.

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    10. Juni 2025 | Beschlüsse Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Juni 2025
    Mitteilung vom:

    Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Juni 2025 veröffentlicht.

    Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 5. November 2024
    2. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
    3. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2024
    4. Kreditbegehren im Betrag von CHF 143‘000.00 für die Sanierung der Wasserleitungen Ringschluss (Besenbürenstrasse - Im Girbel)
    5. Genehmigung der Kreditabrechnung Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP)
    6. Gesuch um Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an Aloui Yvonne Sylvia, 1975, von Deutschland, Schachenweg 2

    An der Versammlung haben 67 von insgesamt 804 Stimmberechtigten teilgenommen. Für die abschliessende Beschlussfassung wären 161 Stimmen nötig gewesen.

    Ausser Traktandum 6 unterliegen alle übrigen Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 14. Juli 2025

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    10. Juni 2025 | Kommunale Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 vom 28. September 2025
    Mitteilung vom:

    Am 28. September 2025 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt:

    Gemeinderat (5 Mitglieder)
    Gemeindeammann
    Vizeammann
    Finanzkommission (3 Mitglieder)
    Wahlbüro (2 Stimmenzähler und 2 Ersatzmitglieder)
    Steuerkommission Wohlen und Bünzen (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied)

    Anmeldeverfahren
    Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bis am 44. Tag vor dem Wahltag bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Die Anmeldefrist endet, aufgrund des Feiertages Maria Himmelfahrt, am nächsten Werktag, das heisst am Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben.

    Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Eine formelle Anmeldung ist grundsätzlich nicht erforderlich.

    Regelung für die Gemeinderatswahlen
    Die fünf Mitglieder des Gemeinderates, der Gemeindeammann und der Vizeammann werden in einem Wahlgang gewählt. Bei diesen Wahlen findet in jedem Fall ein erster Wahlgang (Urnenwahl) statt. Eine stille Wahl ist ausgeschlossen. Stimmen für den Gemeindeammann und Vizeammann sind, unabhängig vom Ausgang der Wahl, gültig, wenn diese bei gleichzeitig stattfindender Wahl von Gemeindeammann, Vizeammann und Gemeinderat auf demselben Wahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderates erhalten (§ 27a Abs. 2 GPR).

    Regelung für die übrigen Wahlen
    Werden bis zum 44. Tag vor dem Wahltag weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30 a GPR). 

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    10. Juni 2025 | Illegale Bauschuttentsorgung im Wald
    Mitteilung vom:

    Es musste leider festgestellt werden, dass eine unbekannte Täterschaft im Bünzer Wald illegal Bauschutt und Abfall entsorgt hat. Der Gemeinderat hat bei der Kantonspolizei eine Anzeige gegen unbekannt eingereicht. Sachdienliche Hinweise zur Täterschaft nimmt die Gemeindekanzlei oder die Kantonspolizei Muri gerne entgegen. Der Gemeinderat bedankt sich für die Mithilfe zur Aufklärung.

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    10. Juni 2025 | Entsorgung von invasiven Neophyten mit Neophytensäcken durch die Kehrichtabfuhr
    Mitteilung vom:

    Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen.

    Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung Bünzen bezogen und an den gleichen Orten für die Abholung durch die Kehrichabfuhr deponiert werden wie der Hauskehricht. Bei der Gemeindeverwaltung können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden. In diesem Flyer ist ebenfalls beschrieben, wie invasive Neophyten und deren Pflanzenteile korrekt entsorgt werden.

    Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten.

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    10. Juni 2025 | Gemeindeverwaltung über Fronleichnam geschlossen
    Mitteilung vom:

    Die Gemeindeverwaltung bleibt über Fronleichnam vom Mittwoch, 18. Juni 2025, ab 11.30 Uhr bis und mit Freitag, 20. Juni 2025, geschlossen. Der Pikettdienst für Todesfälle ist über die Telefonnummer 056 666 13 02 geregelt. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.

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    10. Juni 2025 | Papier- und Kartonabfuhr
    Mitteilung vom:

    Die nächste Papier- und Kartonabfuhr wird am Samstag, 14. Juni 2025 durchgeführt. Das Altpapier und der Karton werden nicht mehr separat eingesammelt. Sie müssen deshalb nicht mehr getrennt gebündelt werden. Die Bündel müssen am gleichen Ort wie der Hauskehricht zur Abfuhr bereitgestellt werden. Die Bevölkerung wird gebeten, nur reines Papier und reinen Karton ohne Fremdstoffe der Abfuhr mitzugeben. Andere Stoffe wie Kunststoff, Styropor usw. müssen über die Kehrichtabfuhr entsorgt werden.

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    5. Juni 2025 | Publikation Gesuch um Einbürgerung
    Mitteilung vom:

    Folgende Personen haben bei der Gemeinde Bünzen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

    • Schöppe, Sören, 1980, männlich, deutscher Staatsangehöriger, in 5624, Bünzen, Bremgartenstrasse 13A
    • Schöppe, Samantha, 2010, weiblich, deutsche Staatsangehörige, in 5624 Bünzen, Bremgartenstrasse 13A
    • Schöppe, Marlon, 2015, männlich, deutscher Staatsangehöriger, in 5624 Bünzen, Bremgartenstrasse 13A

    Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Bünzen eine schriftliche Eingabe zu dem vorgenannten Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

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    5. Juni 2025 | Usgrächnet
    Mitteilung vom:

    Das OK und all die vielen begeisterten Akteure und Helfer stecken mit viel Eifer und Herzblut mitten in den letzten Festvorbereitungen und freuen sich riesig auf viele Mitfeierende aus nah und fern vom 27. bis 29. Juni 2025. Psst: Am Samstag, 28. Juni 2025 küren wir den Bünzli. Nimm deine Chance wahr und melde dich (an) bei ruedi@usgrächnet.ch

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    5. Juni 2025 | Pfingsten
    Mitteilung vom:

    Der Gemeinderat und die Verwaltung wünschen der ganzen Bevölkerung ein schönes und erholsames Pfingstwochenende. Am Pfingstmontag, 9. Juni 2025, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.

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