Bedingtes Feuerverbot

Mitteilung vom
03.09.2026

Per Donnerstag, 27. August ,12:00 Uhr, wurde die Waldbrandgefahrenstufe von 5 auf 4 (grosse Gefahr) heruntergestuft. Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer leichten Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit auf – wenn auch auf tiefem Niveau. Die Wetterprognose für die kommenden Tage ist noch von grosser Unsicherheit geprägt. Im Wald gibt es aufgrund des verfrühten Laubfalls eine ausser-gewöhnlich grosse Menge an Brandgut.

Aus diesem Grund gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot.

  • Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.
  • Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feu-ern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.

Das absolute Feuerverbot gemäss Flugblatt, welches in alle Haushaltungen der Gemeinde Bünzen verteilt wurde, wird somit aufgehoben.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und danken für die umsichtige Verhaltensweise.