Mitteilung vom
05.03.2025
Gemäss §10 Abs. 1 des kantonalen Register- und Meldegesetzes (RMG) sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein- um- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste zu melden. Unter folgendem Link können die Mieterwechsel gemeldet werden: www.drittmeldung.ch oder per E-Mail an gemeindeverwaltung@buenzen.ch.